Geistiges Heilen, Energiearbeit & Lebensberatung Monika Geissler
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Aufklärung
Vor der ersten Sitzung möchte ich auf folgende Punkte aufmerksam machen:

  1. Es werden keine Diagnosen, Therapien, Behandlungen im medizinischen Sinne durchgeführt oder sonstige Heilkunde im gesetzlichen Sinne ausgeübt.

  2. Ich informiere Sie darüber, dass der geistige Heiler über keinerlei medizinische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen muss und dass insofern auch nicht der Eindruck entsteht, es würde eine ärztliche oder heilpraktische Behandlung durchgeführt.

  3. Die Sitzungen können eine ärztliche Behandlung oder Behandlungen durch den Heilpraktiker nicht ersetzen. Der geistige Heiler hält eine Zusammenarbeit mit Ärzten, Heilpraktikern und anderen Therapeuten für sehr wichtig. Daher soll eine laufende Behandlung nicht unterbrochen oder abgebrochen bzw. eine künftig notwendige Behandlung nicht hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden. Die Verantwortung für Ihre Entscheidungen liegt ganz bei Ihnen selbst.

  4. Es werden Ihnen gegenüber keinerlei Versprechungen abgegeben, dass eine Heilung stattfindet, sodass keine falschen Hoffnungen geweckt werden.

  5. Es ist Ihre freie Verantwortung und Entscheidung, die Besuche beim Heiler fortzusetzen oder abzubrechen. Sie können jederzeit die Zustimmung bzw. die Ablehnung zu den Sitzungsabläufen oder zu den vorgeschlagenen spirituellen Genesungshilfen und allen anderen angebotenen Dienstleistungen und Vorschlägen deutlich machen und entsprechend handeln.

  6. Sie werden darüber aufgeklärt, was Sie bei den Sitzungen erwartet, und auch darüber, wie sich das Honorar zusammensetzt und berechnet.
  7. Quelle:
Buch "Selbständigkeit im alternativen Gesundheits- und Beraterberuf, Autoren Verona Gerasch und Thomas Hanke, erschienen im Schirner Verlag
www.verona-gerasch.de/

Ehemals verfasst durch Herrn Dr. jur. Bernhard Firgau für den Dachverband Geistiges Heilen e.V. (DGH)
www.dgh-ev.de/

Rechtliche Rahmenbedingungen für HeilerInnen in Deutschland. Mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahre 2004 wurde eindeutig entschieden, dass HeilerInnen arbeiten dürfen und dass zum Ausüben geistigen und spirituellen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis notwendig ist.

HeilerInnen, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Klienten zum Beispiel das Handauflegen anwenden, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Aussehen und Auftreten von Ärzten und Heilpraktikern.

Das Heilpraktikergesetz findet somit keine Anwendung.

Quelle:
Bundesverfassungsgericht - 1 BVR 784/03


Rückgaberecht des Klienten 
Energieübertragungen können nicht rückgängig gemacht werden, daher besteht auch kein Rückgaberecht.

Preise
Die genannten Preise auf dieser Homepage sind ausschließlich für meinen Zeit- und Energieaufwand. Ich behalte mir vor, die Preise jederzeit ändern zu können.

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